Das Arbeitsrecht erfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern,
Arbeitgebern und den jeweiligen Organisationen. Seit Jahrzehnten hat sich das
Arbeitsrecht zu einem umfassenden Sonderrechtsgebiet fortentwickelt. Neben dem
Individualarbeitsrecht ist ein umfassendes Kollektivarbeitsrecht entstanden mit
einer Vielzahl von Tarifverträgen auch zum Teil mit allgemeinverbindlichem
Charakter.
Vielfältig ist das individuelle Arbeitsrecht mit seinen verschiedenen
Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die schon im Vorfeld -
wie bei Anbahnung - Bedeutung erlangen können. Nicht zuletzt sind gerade heute
die verschiedenen Beendigungsformen, wie Kündigung oder Aufhebungsverträge zu
prüfen und Ausschlussfristen zu beachten. Auch für künftige Bewerbungen sollten
die Arbeitszeugnisse kritisch beurteilt werden.
Das Kollektivarbeitsrecht oder kollektive Arbeitsrecht betrifft das
Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern
(Gewerkschaften). Es geht um Regeln zum Streikrecht (Tarifvertragsgesetz),
Betriebsvereinbarung und Mitbestimmungsfragen
Lassen sie mich nur einige wichtige Rechtsgebiete des Arbeitsrecht nennen:
Das Architektenrecht erfasst die Rechte und Pflichten des Architekten für seine
Auftragstätigkeiten.
Der Architekt erbringt neben Planungsleistungen ggf. aber auch Baubetreuungs-
und -überwachungsleistungen (Bauleitung). Für das Honorar der Architekten und
Ingenieure gilt die HOAI, die für bestimmte Honorarvereinbarungen die
Schriftform zwingend vor oder bestimmte Höchst- und Mindestsätze für die
jeweilige Architektenleistung vorsieht.
Für den Bauherrn sind Fachkenntnisse des Architekten unerlässlich. Der Architekt
muss aber auch den Bauherrn über die jeweils möglichen Risiken und Grenzen des
Bauprojektes informieren. So bringt die Tätigkeit eines Architekten
berufsspezifische Risiken und Sicherheitsanforderungen mit sich.
Das Urheberrecht für die Planungsleistungen ist eine zusätzliche
Herausforderung.
Zum Baurecht gehören alle Rechtsbereiche, die die Errichtung, Änderung und
Beseitigung von Gebäuden betreffen, wobei man zwischen dem privaten und dem
öffentlichen Baurecht unterscheidet. Während das öffentliche Baurecht die
Zulässigkeit von Bauvorhaben im Interesse der Nachbarn und der Allgemeinheit
bestimmt, umfasst das private Baurecht die Rechtsbeziehungen der am Bau
beteiligten Personen, wie Bauherr, Bauunternehmer und Architekt.
Der Bauvertrag, als schuldrechtlicher Vertrag zwischen Bauherr und
Bauunternehmer, ist für beide gleich wichtig, damit jeder deutlich seine Rechte
und Pflichten erkennt. Wann kann ich eine Mangelbeseitigung fordern und wann
steht mir ein Vorschuss auf mein Werklohn zu? Wann kann ich einen Werkvertrag
kündigen? Wann verjähren Mängelbeseitigungs- oder Werklohnansprüche? Welche
Bedeutung hat ein Gutachter am Bau?
Fragen auf die verschiedene Antworten möglich sind.
Wer hat nicht schon von der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
gehört?
Die VOB ist zwingend bei allen öffentlichen Bauvorhaben einzuhalten und auch in
vielen privaten Bauverträgen wird verstärkt die Geltung der VOB/B ausdrücklich
vereinbart.
Das Familienrecht ist in den §§ 1297-1921 BGB sowie verfahrensrechtlich neu im FamFG geregelt.
Dort finden Sie die Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Eltern und Kinder sowie der
Ehegatten untereinander.
Nicht nur das Recht in Bezug auf die Eheschließung selbst, das eheliche
Güterrecht, die eheliche Lebensgemeinschaft und Lebenspartnerschaft ist maßgebend.
Das Familienrecht regelt die elterliche Sorge der Eltern für ihre Kinder, die vom Institut der Vormundschaft und um die
Pflegschaft und Betreuung ergänzt werden. Schließlich sind auch die familienrechtlichen Unterhaltsbestimmungen
bedeutungsvoller denn je. Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in der anwaltlichen Beratung
stets Rechnung zu tragen. Aber auch ein Ehevertrag im Vorfeld verhilft ggf. spätere Probleme zu vermeiden.
Die Rechtsfragen zum Immobilienrecht sind vielfältig. So geht es um den Erwerb und die Belastungen
von Grundstücken und Wohnungseigentum, die Errichtung von Gebäuden. Die Verträge sind oft
unübersichtlich und in einer Sprache abgefasst, die für den juristischen Laien nicht immer
verständlich ist. Hinzu kommen Gerichtsurteile zu Streitfragen, die es gilt zu berücksichtigen.
Zur Vertragsgestaltung kommen Finanzierungs- und erbrechtliche Fragen. Die Hinzuziehung eines rechtlichen
Beraters vermag durchaus Streitigkeiten zu verhindern oder erst gar nicht entstehen zu lassen.
Das Medizinrecht erfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander,
aber auch die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes,
sowie das Meldewesen bei meldepflichtigen Krankheiten. Fragen zur ärztlichen Gebührenabrechnung,
zum Krankenhauswahlrecht gegenüber dem Privatversicherer und über Rehabilitationsmaßnahmen stellen
sich immer wieder. Trotz medizinischer Fortschritte verliert das Arzthaftungsrecht nicht seine Bedeutung.
Ärztliche Aufklärungspflicht und Sorgfaltspflicht des Arztes sind Grundpfeiler für den medizinischen
und juristischen Erfolg.
In den §§ 823 ff. BGB und in vielen anderen Vorschriften wird das Schadensersatzrecht geregelt,
wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Freiheit, das Eigentum oder
ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt. So ist dieser verpflichtet,
den durch die Verletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Es ist der materielle oder
immaterielle Schaden (Schmerzensgeld) zu ersetzen.
Im Verkehrsrecht haftet oftmals - aber nicht immer -
eine Versicherung für den entstandenen Schaden. Vielfach wird um die Höhe des Schadens gestritten.
Wann bin ich zur Schadensminderung verpflichtet und wann trifft mich eine Mitschuld? Wann bekomme
ich als Beifahrer meinen Schaden ersetzt? Wann ist eine Unfallversicherung eintrittspflichtig?
Muss ich mein beschädigtes Fahrzeug stets reparieren lassen, um den Schaden ersetzt zu bekommen?
Wann reguliere ich diesen über eine Vollkaskoversicherung? Was ist ein Nutzungsausfall oder
bekomme ich meinen Verdienstausfall ersetzt und darf ich einen Anwalt mit der Schadensregulierung
beauftragen? Als Rechtsschutz-versicherter darf ich frei meinen Anwalt wählen. Es gibt vielen Fragen,
auf die ihnen ein Rechtsanwalt Antwort geben soll und kann.
Es gibt vielen Fragen, auf die ihnen ein Rechtsanwalt Antwort geben soll.
Zu schnell gefahren, ein Rotlichtsignal übersehen oder einen Unfall verursacht,
wie leicht kommt man dabei mit dem Verkehrsstraf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht in Kontakt.
Wann muss mich mit einem Fahrverbot rechnen? Wie erlange ich wieder meine Fahrerlaubnis?
Wie viele Punkte habe ich in Flensburg? Jede Rechtsschutzversicherung muss ihren Mitgliedern
das Recht einräumen, den Anwalt seines Vertrauens frei selbst zu wählen. Wir helfen Ihnen gerne.
Oftmals versteht man unter "Verkehrsrecht" nur das Straßenverkehrsrecht. Das
Rechtsgebiet erstreckt sich aber darüber hinaus auch auf das Luftfahrtrecht, das
Eisenbahnrecht, das Recht über den Verkehr auf Wasserstraßen (Binnenschifffahrt)
und das Seeschifffahrtsrecht. Dennoch kommt dem "allgemeinen Verkehrsrecht" mehr
Bedeutung zu.
So ist man täglich als Verkehrsteilnehmer, sei es als Fußgänger, Radfahrer oder
Autofahrer, mit ihm konfrontiert. So gehört dazu das Verkehrsunfallrecht und das
Schadensrecht, das Ordnungsrecht wie das Fahren unter Alkohol, ein
Rotlichtverstoß sowie der Kauf eines mangelhaften Fahrzeugs, der
Versicherungsschutz und vieles mehr.