Die Rechtsanwaltskanzlei ist überwiegend auf folgenden Gebieten tätig:

Arbeitsrecht, Architektenrecht, Baurecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Medizinrecht, Schadensersatzrecht, Straf- & Bußgeldrecht und Verkehrsrecht.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht erfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und den jeweiligen Organisationen. Seit Jahrzehnten hat sich das Arbeitsrecht zu einem umfassenden Sonderrechtsgebiet fortentwickelt. Neben dem Individualarbeitsrecht ist ein umfassendes Kollektivarbeitsrecht entstanden mit einer Vielzahl von Tarifverträgen auch zum Teil mit allgemeinverbindlichem Charakter.

Vielfältig ist das individuelle Arbeitsrecht mit seinen verschiedenen Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die schon im Vorfeld - wie bei Anbahnung - Bedeutung erlangen können. Nicht zuletzt sind gerade heute die verschiedenen Beendigungsformen, wie Kündigung oder Aufhebungsverträge zu prüfen und Ausschlussfristen zu beachten. Auch für künftige Bewerbungen sollten die Arbeitszeugnisse kritisch beurteilt werden.

Das Kollektivarbeitsrecht oder kollektive Arbeitsrecht betrifft das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern (Gewerkschaften). Es geht um Regeln zum Streikrecht (Tarifvertragsgesetz), Betriebsvereinbarung und Mitbestimmungsfragen

Lassen sie mich nur einige wichtige Rechtsgebiete des Arbeitsrecht nennen:

· Grundgesetz (GG) und Allgem. Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
· Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
· Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
· Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
· Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
· Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
· Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
· Tarifvertragsgesetz (TVG)
· Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
· Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
· Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
· Mutterschutzgesetz (MuSchG)
· Schwerbehindertenrecht SGB IX

Auch dem Europarecht kommt zunehmende Bedeutung zu.



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Architektenrecht

Das Architektenrecht erfasst die Rechte und Pflichten des Architekten für seine Auftragstätigkeiten.
Der Architekt erbringt neben Planungsleistungen ggf. aber auch Baubetreuungs- und -überwachungsleistungen (Bauleitung). Für das Honorar der Architekten und Ingenieure gilt die HOAI, die für bestimmte Honorarvereinbarungen die Schriftform zwingend vor oder bestimmte Höchst- und Mindestsätze für die jeweilige Architektenleistung vorsieht.

Für den Bauherrn sind Fachkenntnisse des Architekten unerlässlich. Der Architekt muss aber auch den Bauherrn über die jeweils möglichen Risiken und Grenzen des Bauprojektes informieren. So bringt die Tätigkeit eines Architekten berufsspezifische Risiken und Sicherheitsanforderungen mit sich.
Das Urheberrecht für die Planungsleistungen ist eine zusätzliche Herausforderung.



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Baurecht

Zum Baurecht gehören alle Rechtsbereiche, die die Errichtung, Änderung und Beseitigung von Gebäuden betreffen, wobei man zwischen dem privaten und dem öffentlichen Baurecht unterscheidet. Während das öffentliche Baurecht die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Interesse der Nachbarn und der Allgemeinheit bestimmt, umfasst das private Baurecht die Rechtsbeziehungen der am Bau beteiligten Personen, wie Bauherr, Bauunternehmer und Architekt.

Der Bauvertrag, als schuldrechtlicher Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmer, ist für beide gleich wichtig, damit jeder deutlich seine Rechte und Pflichten erkennt. Wann kann ich eine Mangelbeseitigung fordern und wann steht mir ein Vorschuss auf mein Werklohn zu? Wann kann ich einen Werkvertrag kündigen? Wann verjähren Mängelbeseitigungs- oder Werklohnansprüche? Welche Bedeutung hat ein Gutachter am Bau?

Fragen auf die verschiedene Antworten möglich sind.

Wer hat nicht schon von der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen gehört?
Die VOB ist zwingend bei allen öffentlichen Bauvorhaben einzuhalten und auch in vielen privaten Bauverträgen wird verstärkt die Geltung der VOB/B ausdrücklich vereinbart.



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Familienrecht

Das Familienrecht ist in den §§ 1297-1921 BGB sowie verfahrensrechtlich neu im FamFG geregelt.
Dort finden Sie die Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Eltern und Kinder sowie der Ehegatten untereinander. Nicht nur das Recht in Bezug auf die Eheschließung selbst, das eheliche Güterrecht, die eheliche Lebensgemeinschaft und Lebenspartnerschaft ist maßgebend.

Das Familienrecht regelt die elterliche Sorge der Eltern für ihre Kinder, die vom Institut der Vormundschaft und um die Pflegschaft und Betreuung ergänzt werden. Schließlich sind auch die familienrechtlichen Unterhaltsbestimmungen bedeutungsvoller denn je. Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in der anwaltlichen Beratung stets Rechnung zu tragen. Aber auch ein Ehevertrag im Vorfeld verhilft ggf. spätere Probleme zu vermeiden.



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Immobilienrecht

Die Rechtsfragen zum Immobilienrecht sind vielfältig. So geht es um den Erwerb und die Belastungen von Grundstücken und Wohnungseigentum, die Errichtung von Gebäuden. Die Verträge sind oft unübersichtlich und in einer Sprache abgefasst, die für den juristischen Laien nicht immer verständlich ist. Hinzu kommen Gerichtsurteile zu Streitfragen, die es gilt zu berücksichtigen.

Zur Vertragsgestaltung kommen Finanzierungs- und erbrechtliche Fragen. Die Hinzuziehung eines rechtlichen Beraters vermag durchaus Streitigkeiten zu verhindern oder erst gar nicht entstehen zu lassen.



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Medizinrecht

Das Medizinrecht erfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander, aber auch die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes, sowie das Meldewesen bei meldepflichtigen Krankheiten. Fragen zur ärztlichen Gebührenabrechnung, zum Krankenhauswahlrecht gegenüber dem Privatversicherer und über Rehabilitationsmaßnahmen stellen sich immer wieder. Trotz medizinischer Fortschritte verliert das Arzthaftungsrecht nicht seine Bedeutung. Ärztliche Aufklärungspflicht und Sorgfaltspflicht des Arztes sind Grundpfeiler für den medizinischen und juristischen Erfolg.



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Schadensersatzrecht

In den §§ 823 ff. BGB und in vielen anderen Vorschriften wird das Schadensersatzrecht geregelt, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt. So ist dieser verpflichtet, den durch die Verletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Es ist der materielle oder immaterielle Schaden (Schmerzensgeld) zu ersetzen.
Im Verkehrsrecht haftet oftmals - aber nicht immer - eine Versicherung für den entstandenen Schaden. Vielfach wird um die Höhe des Schadens gestritten. Wann bin ich zur Schadensminderung verpflichtet und wann trifft mich eine Mitschuld? Wann bekomme ich als Beifahrer meinen Schaden ersetzt? Wann ist eine Unfallversicherung eintrittspflichtig? Muss ich mein beschädigtes Fahrzeug stets reparieren lassen, um den Schaden ersetzt zu bekommen? Wann reguliere ich diesen über eine Vollkaskoversicherung? Was ist ein Nutzungsausfall oder bekomme ich meinen Verdienstausfall ersetzt und darf ich einen Anwalt mit der Schadensregulierung beauftragen? Als Rechtsschutz-versicherter darf ich frei meinen Anwalt wählen. Es gibt vielen Fragen, auf die ihnen ein Rechtsanwalt Antwort geben soll und kann.
Es gibt vielen Fragen, auf die ihnen ein Rechtsanwalt Antwort geben soll.



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Straf- & Bußgeldrecht

Zu schnell gefahren, ein Rotlichtsignal übersehen oder einen Unfall verursacht, wie leicht kommt man dabei mit dem Verkehrsstraf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht in Kontakt. Wann muss mich mit einem Fahrverbot rechnen? Wie erlange ich wieder meine Fahrerlaubnis? Wie viele Punkte habe ich in Flensburg? Jede Rechtsschutzversicherung muss ihren Mitgliedern das Recht einräumen, den Anwalt seines Vertrauens frei selbst zu wählen. Wir helfen Ihnen gerne.



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Verkehrsrecht

Oftmals versteht man unter "Verkehrsrecht" nur das Straßenverkehrsrecht. Das Rechtsgebiet erstreckt sich aber darüber hinaus auch auf das Luftfahrtrecht, das Eisenbahnrecht, das Recht über den Verkehr auf Wasserstraßen (Binnenschifffahrt) und das Seeschifffahrtsrecht. Dennoch kommt dem "allgemeinen Verkehrsrecht" mehr Bedeutung zu.

So ist man täglich als Verkehrsteilnehmer, sei es als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer, mit ihm konfrontiert. So gehört dazu das Verkehrsunfallrecht und das Schadensrecht, das Ordnungsrecht wie das Fahren unter Alkohol, ein Rotlichtverstoß sowie der Kauf eines mangelhaften Fahrzeugs, der Versicherungsschutz und vieles mehr.



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